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   BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 76/85   

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https://dejure.org/1985,8843
BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 76/85 (https://dejure.org/1985,8843)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - IVb ZB 76/85 (https://dejure.org/1985,8843)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - IVb ZB 76/85 (https://dejure.org/1985,8843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Maßgeblichkeit der Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 117

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 341
  • VersR 1986, 342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 76/85
    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur gewährt werden kann, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung der Prozeßkostenhilfe eingereicht hat (Senatsbeschluß vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich seit der früheren, auf einem Vordruck abgegebenen Erklärung nicht geändert haben und dies im Antrag erklärt wird (BGH, Beschluß vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - IV b ZB 76/85, VersR 1986, 342).
  • BFH, 27.11.1987 - VI S 3/87

    Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung

    Sie wäre aber jedenfalls erforderlich gewesen (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 13. November 1985 IV b ZB 76/85, KG, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 342).
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